Steuern und Buchhaltung

Auf viele Existenzgründer und junge Unternehmer wirken Themen wie Steuern, Buchhaltung oder Jahresabschluss unattraktiv und abschreckend. Für das unternehmerische Handeln allerdings ist ein Grundverständnis unverzichtbar. In den folgenden Abschnitten erläutern wir die Grundzüge dieses Themenkomplexes. Für weiterführende Fragen stehen Ihnen unsere Gründerstadt-Experten gern zur Verfügung!

Steuerarten

Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Erbschaftsteuer... Als Existenzgründer ist es zu Beginn nicht immer leicht, den Überblick zu wahren: Welche Steuern muss ich zahlen? Wonach bemisst sich die Höhe dieser Steuern?

Weiterlesen …

Kleinunternehmer

Der Kleinunternehmer ist nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Einen monetären Vorteil haben Kleinunternehmer dadurch kaum. Allerdings kann diese Regelung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber größeren Unternehmen bedeuten, die 19 % auf den Netto-Rechnungsbetrag aufschlagen müssen.

Weiterlesen …

Soll- und Ist-Versteuerung

Das Finanzamt unterscheidet bei der Zahllast der Umsatzsteuer zwischen der sog. "Soll-Versteuerung" und der "Ist-Versteuerung". Im Regelfall (Soll-Versteuerung) wird die Umsatzsteuer in dem Zeitraum fällig, in dem die Leistung erbracht bzw. die Rechnung erstellt wurde - ggf. also auch vor der Bezahlung. Im Einzelfall kann das Finanzamt aber auch Ist-Versteuerung gewähren.

Weiterlesen …

Buchhaltung

Als Existenzgründer bzw. Unternehmer unterliegen Sie der Verpflichtung zur Buchführung. Spätestens zum Jahresabschluss (Steuererklärung) müssen sämtliche Rechnungen offen gelegt werden. Zudem vollzieht die Deutsche Rentenversicherung regelmäßige Betriebsprüfungen. Eine ordnungsgemäße Buchhaltung bindet Kapazitäten, so dass ein Outsourcing - z. B. über einen Steuerberater - sinnvoll sein kann.

Weiterlesen …

Jahresabschluss

Nach Ablauf eines Geschäftsjahres ist dem Finanzamt ein Jahresabschluss vorzulegen. Während Einzelunternehmer oder Freiberufler den Jahresabschluss mit der sog. Einkommenüberschussrechnung (EÜR) vergleichsweise schlank halten können, ist der Aufwand für Gewerbetreibende und Kapitalgesellschaften nicht unbeträchtlich.

Weiterlesen …